Was ist SFDR?
Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Finanzmarktteilnehmer in der Lage sind, Wachstum langfristig auf nachhaltige Weise zu finanzieren sowie eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in die Anlageentscheidungen. Die SFDR Nachhaltigkeitsvorschriften beinhalten die Berücksichtigung von ESG-Faktoren sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene.
Die SFDR gilt für FMPs (einschließlich Vermögensverwalter) und Finanzberater, die aktiv Produkte in der EU vertreiben.
Was versteht man unter der EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungsinstrument, das darauf abzielt:
- Eine standardisierte Klassifizierung für nachhaltige Aktivitäten in der EU zu schaffen
- Greenwashing zu verhindern, indem sie Investoren und Unternehmen hilft, fundierte Investitionsentscheidungen für umweltfreundliche Aktivitäten zu treffen.
Sie umfasst sechs wesentliche Umweltziele:
- Abschwächung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Um als angepasst zu gelten, muss eine Wirtschaftstätigkeit einen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten, keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigen und ein Mindestmaß an sozialen Garantien erfüllen.
Die Offenlegungsanforderungen der EU-Taxonomie gelten für finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen (börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen, andere Unternehmen von öffentlichem Interesse), die:
1. in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen, d.h. mehr als 500 Mitarbeiter haben.
2. in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen werden, d. h. zwei der drei Kriterien erfüllen: 50 Millionen Euro Nettoumsatz, 25 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 250 Beschäftigte.
Wie kann Longevity Partners Sie unterstützen?
Unser Expertenteam verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Bewertung der Offenlegungsanforderungen und unterstützt unsere Kunden bei der fristgerechten und problemlosen Erfüllung dieser Anforderungen.
Unsere SFDR- und EU-Taxonomie-Dienstleistungen umfassen:
- Roadmap: eine Bewertung Ihrer derzeitigen Offenlegungspraktiken, um eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Offenlegung enthält.
- Offenlegung: Unterstützung bei der Datenverwaltung und Berichterstattung in Bezug auf PAI, Offenlegung nach Artikel 8/9, Eignung für die EU-Taxonomie und Bewertung der Anpassung.
- Laufende Beratung: Laufende Unterstützung durch Updates und spezielle Workshops sowie ständige Verfügbarkeit zur Beantwortung von Fragen während des gesamten Offenlegungsprozesses.
Wenn Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, wenden Sie sich noch heute an ak@longevity.co.uk.
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