7 Januar 2022
Agathe Kuhn & Patrick Rogers
Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) veröffentlicht. Das Hauptziel der Überarbeitung besteht darin, diese wichtige Verordnung mit dem Ziel der EU in Einklang zu bringen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% zu reduzieren. Der Vorschlag setzt die Renovierungswellenstrategie der Kommission von Oktober 2020 in gesetzgeberische Maßnahmen um, indem er neue Energieeffizienzstandards für Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und für Neubauten einführt.
Renovierung von Gebäuden mit schlechter Gesamtenergieeffizienz
Der Vorschlag konzentriert sich auf die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz und zielt darauf ab, den kosteneffizientesten Renovierungen Vorrang einzuräumen und zur Linderung der Energiearmut beizutragen.
Der Vorschlag enthält auch eine Definition für hochwertige Energieausweise und einen harmonisierten Ansatz für die EPC-Maßstäbe. Ein Energieausweis der Klasse G, der niedrigsten Klasse, bedeutet, dass das Gebäude zu den 15 % des Gebäudebestands des Mitgliedstaats gehört, die am wenigsten Energie verbrauchen. Am anderen Ende der Skala steht ein EPC von A für ein Netto-Null-Gebäude.
Die neuen Standards verlangen, dass öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bis 2027 die EPC-Klasse F erreichen, die bis 2030 auf EPC E verschärft wird. Alle Wohngebäude müssen bis 2030 die EPC-Klasse F und bis 2033 die EPC-Klasse E erreichen.
Die neue Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten außerdem, bis 2025 nationale Pläne für die Gebäudesanierung zu veröffentlichen. In diesen Plänen sollte die Strategie zur Erreichung eines Netto-Null-Gebäudebestands bis 2050 und zum Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe zum Heizen und Kühlen bis 2040 dargelegt werden.
Alle neuen Gebäude sollen bis 2030 netto null sein
Der neue Vorschlag sieht vor, dass alle Neubauten bis 2030 Netto-Nullenergiehäuser (EPC A) sein sollen. In der Praxis bedeutet dies, dass der gesamte Energieverbrauch vor Ort durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss, sofern dies technisch machbar ist.
Die Kommission hat der schrittweisen Abschaffung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen in neuen Gebäuden Vorrang eingeräumt. Zudem hat sie vorgeschlagen, dass bis 2027 keine öffentliche finanzielle Unterstützung für die Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gewährt werden sollte. In Anerkennung des unterschiedlichen Grades der Abhängigkeit von Gaskesselanlagen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten wird kein EU-weites Verbot eingeführt, sondern die Rechtsgrundlage für die Mitgliedstaaten geschaffen, um die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass Neubauten ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse der Baumaterialien in ihrem Energieausweis ausweisen müssen. Kritiker des Vorschlags haben jedoch darauf hingewiesen, dass in dem Vorschlag keine Grenzwerte für die Lebenszyklusemissionen festgelegt wurden. Angesichts der bekannten Auswirkungen der Emissionen aus den Nichtnutzungsphasen eines Gebäudes sind in naher Zukunft Obergrenzen für die Kohlenstoffemissionen von Neubauten über die gesamte Lebensdauer zu erwarten.
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Der Vorschlag der Kommission wird nun das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, damit er innerhalb der nächsten 2 Jahre angenommen werden kann. Die Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen.
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